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Niederlage für Minister­präsident Tillich vor Gericht

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Nieder­lage für Minis­ter­prä­si­dent Stanislaw Tillich vor dem Dresdner Verwal­tungs­ge­richt. Die Staats­kanzlei muss dem Nachrich­ten­ma­gazin DER SPIEGEL Fragen zur Perso­nal­akte des Regie­rungs­chefs beant­worten. Das Verwal­tungs­ge­richt begründet die Entschei­dung mit dem Anspruch der Presse auf Auskunft. In dem Fall geht es um Angaben des Minis­ter­prä­si­denten zu seinem Lebens­lauf und seiner Vergan­gen­heit in der DDR. Ihm war Ende vergan­genen Jahres vorge­worfen worden, in Frage­bögen geschönte Angaben zu seiner Arbeit vor der Wende gemacht zu haben.