NSU-Morde - Bundesanwaltschaft bekräftigt Mittäterschaft bei Zschäpe
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Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Prozess die volle Mittäterschaft der Hauptangeklagten Beate Zschäpe bekräftigt. Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung lägen vor, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger am Freitag vor dem Oberlandesgericht München. Ohne Zschäpes Tatbeiträge hätten ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht gezielt Zuwanderer ermorden, Banken ausrauben oder Sprengstoffanschläge verüben können. Die rechtsextremistischen Ziele des „Nationalsozialistschen Untergrunds“ (NSU) - „die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern“ und die Bundesrepublik Deutschland als Staat zu schädigen - habe sie geteilt.