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NSU-Morde - Bundesan­waltschaft bekräftigt Mittäterschaft bei Zschäpe

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Die Bundes­an­walt­schaft hat im NSU-Prozess die volle Mittä­ter­schaft der Haupt­an­ge­klagten Beate Zschäpe bekräf­tigt. Auch die Voraus­set­zungen für eine Siche­rungs­ver­wah­rung lägen vor, sagte Oberstaats­an­wältin Anette Greger am Freitag vor dem Oberlan­des­ge­richt München. Ohne Zschäpes Tatbei­träge hätten ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht gezielt Zuwan­derer ermorden, Banken ausrauben oder Spreng­stoff­an­schläge verüben können. Die rechts­ex­tre­mis­ti­schen Ziele des „Natio­nal­so­zia­list­schen Unter­grunds“ (NSU) - „die Bevöl­ke­rung auf erheb­liche Weise einzu­schüch­tern“ und die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land als Staat zu schädigen - habe sie geteilt.