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NSU-Prozess bis 24. Oktober unterbrochen

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Mehrere Vertei­diger haben den NSU-Prozess mit einer Serie neuer Befan­gen­heits­an­träge wieder ins Stocken gebracht. Damit verzö­gert sich der Beginn der mit Spannung erwar­teten Plädoyers der Neben­klage mindes­tens auf den 24. Oktober. Den Anwälten der Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. gelang es am Mittwoch aber nicht, das Verfahren wegen auslau­fender Fristen in Gefahr zu bringen. Juris­ti­scher Streit rund um die Eröff­nung eines Haftbe­fehls gegen den mutma­ß­li­chen Terror­helfer E. vor drei Wochen hatte bereits fünf Befan­gen­heits­an­träge und eine dreiwö­chige Prozess­pause zur Folge. Damit geriet das Münchner Oberlan­des­ge­richt aber unter Druck: Hätte der Senat den Prozess in dieser Woche nicht fortsetzen können, wäre die gesetz­lich maximal mögliche Unter­bre­chungs­frist überschritten gewesen. Dies hätte das Mammut­ver­fahren ernst­haft gefährdet. Der Vorsit­zende Richter Manfred Götzl setzte das Verfahren - ungeachtet von Protesten der Vertei­diger - nun aber fort, obwohl gegen ihn noch Befan­gen­heits­an­träge anhängig sind. Er verwies zur Begrün­dung auf entspre­chende Möglich­keiten der Straf­pro­zess­ord­nung. Wohlleben und E. stellten am Mittwoch nunmehr fünf weitere Befan­gen­heits­an­träge und kündigten für Donnerstag sogar noch zwei weitere an, über die dann zunächst entschieden werden muss - genauso wie über drei, die noch offen sind. Götzl setzte daher wieder mehrere Prozess­tage ab - fortge­setzt wird das Verfahren in drei Wochen.  Die Bundes­an­walt­schaft hatte für Wohlleben und E. jeweils zwölf Jahre Haft gefor­dert. Haupt­an­ge­klagte im NSU-Prozess ist die mutma­ß­liche Neonazi-Terro­ristin Beate Zschäpe. Sie ist als Mittä­terin an allen Verbre­chen des „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds“ angeklagt, darunter zehn vorwie­gend rassis­tisch motivierte Morde. Für Zschäpe hatte die Bundes­an­walt­schaft die höchst­mög­liche Strafe verlangt: lebens­lange Haft mit anschlie­ßender Siche­rungs­ver­wah­rung.