Oberlandesgericht Dresden stärkt Rechte von Studenten an Privatunis bei Kündigung
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Rechte von Studenten an Privatuniversitäten gestärkt. Im konkrenten Fall hatte eine Leipziger Bachelorstudentin zum Ende des Semesters den Vertrag mit ihrer Hochschule gekündigt, dabei aber nicht auf die dreimonatige Kündigungsfrist geachtet, sie kündigte nur mit gut einem Monat Vorlauf. Sie sollte daraufhin ein weiteres Jahr monatlich 490 Euro zahlen. Die Studentin zahlte nicht, die Privatuni klagte. Am Landgericht Leipzig erhielt die Bildungseinrichtung Recht, das Oberlandesgericht Dresden hob das Urteil auf. Das Gericht entschied nun, dass die entsprechende Vertragsklausel unwirksam ist, die Studentin musste nicht zahlen.
Das Gericht stellt fest: „Eine Kündigungsregelung in einem Studienvertrag mit einer privaten Hochschule, die Studierenden nicht ermöglicht, nach Erhalt der Ergebnisse der Abschlussprüfungen eines Studienjahres noch die Entscheidung zu treffen, diese Ausbildung zum Ende des Studienjahres abzubrechen und sich für eine neue Ausbildung zu entscheiden, benachteiligt Studierende unangemessen und ist daher unwirksam.“ (Az. 2 U 273/19)