++ EIL ++
  • Der Algerier hatte ein Jahr Strafrabatt bekommen, auch weil er "als Ausländer unter erhöhter Haftempfindlichkeit leidet." © Irving Cova
    Der Algerier hatte ein Jahr Strafrabatt bekommen, auch weil er "als Ausländer unter erhöhter Haftempfindlichkeit leidet." © Irving Cova

Oberlandesgericht hebt Urteil gegen „haftempfindlichen“ Ausländer auf

Zuletzt aktualisiert:

Das Zwickauer Landgericht muss erneut über einen Fall verhandeln, der Ende April für Aufsehen gesorgt hat. Ein Intensivtäter aus Algerien hatte in zweiter Instanz Strafrabatt bekommen und war zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden - u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes. Der Amtsrichter hatte dem Mann vorher ein Jahr länger aufgebrummt. Weil er als Ausländer keine sozialen Kontakte hier habe und nicht gut Deutsch könne, stufte ihn der Richter als besonders "haftempfindlich" ein. Außerdem wurde berücksichtigt, dass der Mann wahrscheinlich aus der Haft heraus abgeschoben wird. Der Staatsanwalt ging in Berufung. Das Oberlandesgericht Dresden hat das Urteil jetzt aufgehoben, so dass der Fall erneut am Landgericht Zwickau verhandelt werden muss, aber von einer anderen Strafkammer.