Oberverwaltungsgericht stuft NPD-Wahlplakate als volksverhetzend ein
Die umstrittenen Wahlplakate der rechtsextremen NPD sind volksverhetzend. Das hat das Oberverwaltungsgericht in (OVG) Bautzen heute entschieden. Es wies damit eine Beschwerde der NPD zurück. Zwickau und auch andere Städte in Sachsen hatten die Plakate mit den Slogans „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ und „Widerstand - jetzt“ abhängen lassen. Mit den Plakaten greife die NPD die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an, begründete das Gericht seine Entscheidung. Dieser Teil der Bevölkerung werde „böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören“, heißt es in dem Beschluss (Az.: 3 B 155/19).
Die NPD hatte nach eigenen Angaben bundesweit einige Tausend dieser Plakate im Kommunal- und Europawahlkampf aufhängen lassen. Mehrere Kommunen, unter anderem in Sachsen und Thüringen, ordneten an, dass die Plakate wegen ihres Inhalts entfernt werden müssen. Die NPD ging reihenweise mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten dagegen vor. (mit dpa)