OVG Bautzen: Werdau darf Bahnhof sofort abreißen
Die Stadt Werdau könnte mit dem Abriss des Bahnhofs sofort beginnen. Denn rein rechtlich steht dem Vorhaben nichts mehr im Weg. Wie Oberbürgermeister Sören Kristensen am späten Dienstagabend mitteilte, sei die Beschwerde gegen den Stopp durch das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) erfolgreich gewesen. Eine Initiative aus Abrissgegnern hatte kurz vor Beginn der Arbeiten beim Verwaltungsgericht Chemnitz ein zeitweises Verbot für den Abriss erwirkt. Begründung war das angeschobene Bürgerbegehren gegen das Vorhaben.
Dennoch ist unklar, wann das Bahnhofsgebäude in Werdau verschwindet. Die mit der Bahn abgestimmte Sperrpause sei abgelaufen, sodass zunächst nur die Gebäudeteile abgerissen werden könnten, die nicht zur Beeinträchtigung des Zugverkehrs führen. Außerdem müsse die Baustelle erst neu eingerichtet werden. Es werde nun geprüft, ob es sinnvoll, wirtschaftlich und auch von den beauftragten Unternehmen machbar wäre, mit dem Abriss zu beginnen.
„Die Stadt Werdau sieht sich durch die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, wonach die bloße Anzeige eines Bürgerbegehrens kein zeitweises Verbot des Vollzugs einer Stadtratsentscheidung zur Folge haben darf“, erklärte Oberbürgermeister Sören Kristensen.
Der Stadtrat will in seiner nächsten Sitzung am 25. Mai zudem unter Berücksichtigung der Entscheidung des OVG über das Bürgerbegehren gegen den Abriss entscheiden.