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Pegida-Führung vorerst nicht unter Beobachtung

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Es gibt bereits entspre­chende Forde­rungen aus der Politik - dennoch: Beim sächsi­schen Landesamt für Verfas­sungs­schutz sieht man derzeit keinen Anlass für eine Beobach­tung der Pegida-Führung. Ein Sprecher des Amtes sagte, sie könne derzeit nicht zum Beobach­tungs­ob­jekt im Freistaat Sachsen werden, weil die gesetz­li­chen Hürden hierfür zu hoch seien. Dennoch ist der Verfas­sungs­schutz darüber infor­miert, was bei Pegida vorgehe, so der Sprecher.