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Pflanzenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

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Wer Pflanzenabfälle verbrennt, macht sich strafbar. Darauf hat das Landratsamt am Freitag hingewiesen. Grundlage sei ein neues Landesgesetz, das auch keine Ausnahmen mehr zulasse. Verstöße werden mit Bußgeld geahndet. Die Behörde weist darauf hin, dass Pflanzenabfälle jetzt immer verwertet werden müssen. Für kleine Mengen wird die Biotonne empfohlen, die 14-tägig geleert wird. Gras- und Heckenschnitt dürfen da rein. Große Mengen können bei Wertstoffhöfen oder Kompostieranlagen abgegeben werden.