Pools in Kleingärten verboten
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In Kleingärten dürfen in der Saison nur Kinderplanschbecken aufgestellt werden, richtige Pools sind nicht erlaubt. Das hat Zwickaus Baubürgermeisterin Silvia Queck-Hänel klargestellt – auf Anfrage von BfZ-Stadtrat Tristan Drechsel.
Queck-Hänel bezieht sich auf die städtische Gartenordnung, wonach die Planschbecken mit höchstens drei Kubikmetern Wasser befüllt werden dürfen – bei einer maximalen Füllhöhe von 50 Zentimetern. Das werde auch überprüft.
Grundsätzlich, so die Bürgermeisterin, seien Kleingärten laut Gesetz keine Wochenend- und Erholungsgrundstücke. Sondern sie dienten vorrangig dem Obst- und Gemüseanbau.