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Prozess um Mord an Heike Wunderlich: Nebenklage fordert ebenfalls lebenslang

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Im Prozess um den Mord an Heike Wunder­lich vor 30 Jahren hat die Neben­klage eine lebens­lange Freiheits­strafe gefor­dert. Zudem schlossen sich die Vertreter der Familie am Montag vor dem Landge­richt Zwickau der Forde­rung der Staats­an­walt­schaft an, für die Tat vom 9. April 1987 die beson­dere Schwere der Schuld festzu­stellen. Neben einer DNA-Spur zeigten auch frühere Verur­tei­lungen des 62-jährigen Angeklagten, dass die „bestia­li­sche Verge­wal­ti­gung“ und der Mord an der damals 18-Jährigen „zu seinem Wesen passen“, sagte Anwalt Herbert Posner. Er vertritt die Mutter und den jüngeren Bruder des Opfers. Darüber hinaus erteilte Rechts­an­walt Guido Zengerle einer mögli­chen Verjäh­rung eine deutliche Absage. Es dürfe dem Frührentner aus dem thürin­gi­schen Gera nicht zu Gute kommen, dass er solange geschwiegen habe und ihm die Ermittler erst durch moderne Analy­se­me­thoden auf die Spur gekommen seien. In der vergan­genen Woche hatte Helmut S. sich zum ersten Mal vor Gericht geäußert und jede Schuld bestritten. (dpa)