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Prozess um schweren sexuellen Kindesmissbrauch - Täter bekommt Bewährungsstrafe

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Im Prozess gegen einen Reinsdorfer wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist das Urteil am Amtsgericht sehr mild ausgefallen. Der 50-jähriger Angeklagte bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung und muss dem Opfer 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er hatte am Dienstag gestanden, dass er sich mehrfach an seiner eigenen Tochter vergangen hat. Die Taten passierten vor gut 20 Jahren, als die heute 30-Jährige noch ein Kind war. 

Der Verteidiger des Angeklagten begründete das milde Urteil mit der Verjährung einiger Taten. Außerdem habe das Opfer sich teilweise nicht richtig erinnen können. Das wurde vom Gericht zu Gunsten des Angeklagten gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Verteidiger Reinhard Röthig