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Pumpverbot im Kreis Zwickau ab 22. August

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Ab dem 22. August ist es Anwohnern an Bächen und Teichen verboten dort Wasser abzupumpen. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises hat das Pumpverbot wegen der anhaltenden Trockenheit ausgesprochen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Nicht nur die aktuelle Hitzewelle lässt die Wasserstände in den Gewässern sinken. Durch die wenigen Niederschläge im letzten und vorletzten Jahr sowie den schneearmen Winter habe sich bereits ein Wasserdefizit gebildet. Insbesondere kleine Bäche drohen auszutrocknen.

Wer sich nicht an das Pumpverbot hält, dem drohen Bußgelder. Das Landratsamt hat verstärkte Kontrollen angekündigt.