Rauchmelderpflicht nur für Neubauten
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Die in Sachsen geplante Rauchmelderpflicht für Wohnungen soll nur für Neubauten gelten. Eine Nachrüstpflicht für bestehenden Wohnraum ist nicht geplant. Das sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Von der Regelung betroffen seien deshalb noch nicht einmal ein Prozent aller statistisch erfassten Wohnungen, hieß es.CDU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, bis 2016 eine Rauchmelderpflicht einzuführen. Unter der alten schwarz-gelben Regierung war dies am Widerstand der FDP gescheitert.