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Regierung will Kulturraumgesetz weiterentwickeln

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Das sächsi­sche Kultur­raum­ge­setz soll nach dem Willen der Regie­rung teilweise überar­beitet werden. "Es hat sich bewährt, dennoch sollte es in einigen Punkten weiter­ent­wi­ckelt werden", sagte Kunst­mi­nis­terin Eva-Maria Stange (SPD) am Dienstag. In den vergan­genen Monaten hatten Experten das bundes­weit einma­lige Gesetz überprüft. Nach Ansicht des Gremiums sollten künftig regio­nale Projekte und solche zur Integra­tion von Asylbe­wer­bern stärker geför­dert werden. Zudem regten die Experten an, die mit 3,2 Millionen Euro von allen Kultur­räumen mitfi­nan­zierten Landes­bühnen künftig von der Förder­liste zu strei­chen. Die Landes­bühnen würden fast nicht in Großstädten auftreten und stünden auf dem Land in Konkur­renz zu eigenen Theatern, hieß es zur Begrün­dung. Über eine Novel­lie­rung soll nun der Landtag entscheiden - voraus­sicht­lich im Januar 2016. Das Kultur­raum­ge­setz regelt die solida­ri­sche Finan­zie­rung der Kultur zwischen Kommunen und Land. Sachsen gibt für die fünf ländli­chen und drei urbanen Kultur­räume jährlich 91,7 Millionen Euro aus.