++ EIL ++

„Reichsbürgerin“ kommt auf Bewährung davon

Zuletzt aktualisiert:

Wegen der sogenannten "Malta-Masche" ist eine Zwickauerin zu einer Freiheits­strafe verur­teilt worden. Neun Monate brummte ihr die Richterin auf, setzte die Strafe aller­dings zur Bewäh­rung aus. Zweiein­halb Jahre lang darf sich Birgit F. nichts zuschulden kommen lassen. Die Frau, die den Staat und seine Insti­tu­tionen ablehnt, aber keine Reichs­bür­gerin sein will, wurde wegen versuchter Nötigung schuldig gespro­chen.

Sie hatte von zwei Justiz­be­amten insge­samt 190 Millionen Euro gefor­dert und über ein Inkasso-Unter­nehmen auf Malta eintreiben lassen wollen. So wollte sie Druck auf die zwei Beamten ausüben, die von ihr die Bezah­lung von Geldstrafen verlangten.

Die Richterin sagte in ihrer Urteils­be­grün­dung, dass sie "so viel Unsinn" noch nie gehört habe. "Wenn es um Forde­rungen des Staates geht, verschanzen Sie sich hinter einem von Ihnen prokla­mierten Reichs­ge­biet." Wenn die Frau aber eine Sozial­leis­tung wie etwa monat­lich 400 Euro Wohngeld kassiere, erkenne sie die geltenden Gesetze an.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. (mit dpa)