„Reichsbürgerin“ kommt auf Bewährung davon
Wegen der sogenannten "Malta-Masche" ist eine Zwickauerin zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Neun Monate brummte ihr die Richterin auf, setzte die Strafe allerdings zur Bewährung aus. Zweieinhalb Jahre lang darf sich Birgit F. nichts zuschulden kommen lassen. Die Frau, die den Staat und seine Institutionen ablehnt, aber keine Reichsbürgerin sein will, wurde wegen versuchter Nötigung schuldig gesprochen.
Sie hatte von zwei Justizbeamten insgesamt 190 Millionen Euro gefordert und über ein Inkasso-Unternehmen auf Malta eintreiben lassen wollen. So wollte sie Druck auf die zwei Beamten ausüben, die von ihr die Bezahlung von Geldstrafen verlangten.
Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass sie "so viel Unsinn" noch nie gehört habe. "Wenn es um Forderungen des Staates geht, verschanzen Sie sich hinter einem von Ihnen proklamierten Reichsgebiet." Wenn die Frau aber eine Sozialleistung wie etwa monatlich 400 Euro Wohngeld kassiere, erkenne sie die geltenden Gesetze an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit dpa)