Richter im Schlecker-Prozess setzt auf einvernehmliche Lösung
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Im Schlecker-Prozess vor dem Zwickauer Landgericht hat der Richter vorgeschlagen, dass sich die Kontrahenten auf ein sog. Mediationsverfahren einigen. Bis Ende des Monats müssen sie sich dazu äußern. Den Termin am Dienstag hat der Richter aufgehoben.
Die Drogeriemarktkette Schlecker war 2012 Pleite gegangen. In dem Verfahren in Zwickau geht es um die Forderung einer Zwickauer Personalfirma, die Mitarbeiter an Schlecker verlieh und Schlecker sogar einen Kredit gewährte, obwohl sie selbst schon insolvent war. Dieses Geld, knapp 1,4 Millionen Euro, will der Insolvenzverwalter zurück.