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Richter verdreifacht Geldstrafe für Stadtratsstörer

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Es bleibt dabei: Der Zwickauer Stadtratsstörer muss nur eine Geldstrafe zahlen, allerdings eine höhere, als in erster Instanz festgelegt worden war. Statt 650 Euro muss der Mann 2.250 Euro blechen - wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Der Staatsanwalt hatte ein halbes Jahr Haft auf Bewährung gefordert und war deshalb in Berufung gegangenen. Freigesprochen wurde der Angeklagte am Dienstag am Landgericht vom Vorwurf der Körperverletzung. Einen Schlag ins Gesicht eines anderen Besuchers habe es nicht gegeben, sagte der Richter. Der 48-Jährige hatte im September 2016 eine Sitzung gestört. Es gab tumultartige Szenen, als er von Polizisten gewaltsam aus dem Saal entfernt wurde. Der Vorfall hatte dazu geführt, dass die Hausordnung im Rathaus verschärft wurde.