Sachsen begeht mit freiem Tag den Buß- und Bettag
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Feiertag im Freistaat! Als einziges deutsches Bundesland begeht Sachsen am Mittwoch den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag.
Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wurde dieser im Jahr 1995 im übrigen Bundesgebiet gestrichen. Laut Sozialministerium zahlen Arbeitnehmer hier in Sachsen dafür einen höheren Beitrag für die Pflegeversicherung.
Der sächsische Sonderweg ist sowohl vom Bundessozialgericht wie auch vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig angesehen worden.