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Sachsen droht in Rechtsverordnung mit Bußgeldern

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Seit Mittwoch gilt in Sachsen eine neue Rechtverordnung. Ziel ist es, weiterhin den persönlichen Kontakt zwischen Menschen zu reduzieren, um weitere Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu verhindern. Spazieren oder Sport im Wohnumfeld ist für einzelne Personen, Partner oder gemeinsame Haushalte erlaubt. In Ausnahmefällen dürfe man sich auch mit einer anderen Person treffen, sagte uns Pascal Ziehm von der Sächsischen Polizei. Zum Beispiel, wenn diese zu vereinsamen droht oder Hilfe benötigt. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Wird ein Dresdner zum Beispiel beim Wandern in der Sächsischen Schweiz erwischt, kann das 150 Euro kosten.

„In der neuen Rechtsverordnung heißt es ja: Sport und Bewegung im Freien - vorranging im Umfeld des Wohnbereichs, sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners, bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person.“ - Pascal Ziehm / Sächsische Polizei

Folgende drei wesentliche, häufige Verstöße und die dazugehörigen Regelsätze bzw. Bußgelder wurden festgelegt.

§ 2 Abs. 1 VO:
Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund.
Bußgeld: 150 Euro

2. § 3 Nr. 1 - 3 VO:
Verstoß gegen Besuchsverbot
Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro

3. § 3 Nr. 3 VO:
Überschreitung der in der Rechtsverordnung vorgegebenen angegebenen Personenzahl
Bußgeld (für verantwortliche Einrichtungsleitung): 500 bis 1.000 Euro - je nach Einrichtungsgröße

Weitere Infos direkt vom Freistaat gibt es auf coronavirus.sachsen.de.