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Schlaglochfall entschieden - Stadt muss zahlen

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Die Stadt Zwickau muss einem Autofahrer Schaden­er­satz wegen eines Schlag­lochs zahlen - und zwar knapp 2.600 Euro. Dazu kommen noch die Anwalts­kosten des Klägers. Das Landge­richt entschied, dass das zehn Zenti­meter tiefe Schlag­loch in der Moritz­straße für Verkehrs­teil­nehmer nicht mehr hinzu­nehmen war. Ein hundert­pro­zen­tiger Anspruch auf Schaden­er­satz wurde dem Mann aller­dings nicht gewährt. Er sei nicht auf Sicht gefahren, begrün­dete die Richterin unter anderem. So bleibt der Kläger auf 30 Prozent des Schadens sitzen. Das Urteil ist nicht rechts­kräftig. Am 1. März 2009 hatte der Merce­des­fahrer das Schlag­loch bei Dunkel­heit übersehen. Beide linken Räder seines Mercedes gingen kaputt. Auch die Lenkung wurde in Mitlei­den­schaft gezogen. Die Stadt gibt sich nach dem Urteil bedeckt. Man wolle sich erst die Begrün­dung anschauen, bevor man sich zum Fall äußere, so ein Sprecher.