Schlaglochfall entschieden - Stadt muss zahlen
Die Stadt Zwickau muss einem Autofahrer Schadenersatz wegen eines Schlaglochs zahlen - und zwar knapp 2.600 Euro. Dazu kommen noch die Anwaltskosten des Klägers. Das Landgericht entschied, dass das zehn Zentimeter tiefe Schlagloch in der Moritzstraße für Verkehrsteilnehmer nicht mehr hinzunehmen war. Ein hundertprozentiger Anspruch auf Schadenersatz wurde dem Mann allerdings nicht gewährt. Er sei nicht auf Sicht gefahren, begründete die Richterin unter anderem. So bleibt der Kläger auf 30 Prozent des Schadens sitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Am 1. März 2009 hatte der Mercedesfahrer das Schlagloch bei Dunkelheit übersehen. Beide linken Räder seines Mercedes gingen kaputt. Auch die Lenkung wurde in Mitleidenschaft gezogen. Die Stadt gibt sich nach dem Urteil bedeckt. Man wolle sich erst die Begründung anschauen, bevor man sich zum Fall äußere, so ein Sprecher.