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Schlappe für Kerstin Nicolaus – Klage gegen eigenes Dorf abgewiesen

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Die Landtags­ab­ge­ord­nete und Bürger­meis­terin von Hartmanns­dorf, Kerstin Nicolaus, hat vorm Verwal­tungs­ge­richt Chemnitz eine Schlappe einste­cken müssen. Es ging erneut um die falsche Verwen­dung von Fluthil­fe­gel­dern im Jahr 2003. Damals hatte Nicolaus einen Feldweg von dem Geld ausbauen lassen. Pikant: es handelt sich um den Zufahrtsweg zu ihrem Grund­stück. Das Fluthil­fe­geld musste von Hartmanns­dorf zurück­ge­zahlt werden – 76.000 Euro. Unter Feder­füh­rung des Landkreises fordert nun die eigene Gemeinde das Geld von Nicolaus persön­lich zurück. Dagegen klagte sie vorm Verwal­tungs­ge­richt. Gestern wurde die Klage abgewiesen.