„Schlechte Ausbildung“: angeklagte Wachpolizistin freigesprochen
Eine ehemalige Wachpolizistin ist in Plauen vom Vorwurf der Strafvereitelung im Amt freigesprochen worden. Die Begründung des Richter lautete, sie sei schlecht ausgebildet gewesen. Die 27-Jährige hatte im Dezember einen Funkspruch gehört. Darin wurde gesagt, dass ein Vater mit zwei Kindern betrunken Auto fahre. Am durchgegebenen Kennzeichen erkannte die Wachpolizistin, dass es sich um ihren Onkel handelte. Den informierte sie über die Fahndung. Sie habe sich Sorgen gemacht wegen ihrer Nichten im Wagen, aber nicht ihren Onkel warnen wollen, beteuerte sie ihre Unschuld. Kollegen schnappten den Blaufahrer mit knapp 1,3 Promille, und die junge Frau wurde wegen Geheimnisverrats entlassen. Das Urteil vom Dienstag bedeutet nicht, dass sie wieder eingestellt wird. Wachpolizisten sind Hilfspolizisten, die drei Monate Ausbildung hinter sich haben. Der Job kann als Sprungbrett in den richtigen Polizeidienst genutzt werden.