Schmerzensgeld für Zwickauer Justizbeamten nach Attacke von Prozessbesuchern
Ein Ehepaar muss 500 Euro Schmerzensgeld an einen Justizbeamten zahlen. So urteilte am Montag das Amtsgericht Zwickau. Der Mann und die Frau, die bis zur Verhandlung noch der Reichsbürgerszene zugerechnet wurden, hatten den Wachtmeister bei einem Prozess im Sommer 2017 attackiert. Der Beamte wollte beide aus dem Zuschauerraum entfernen, weil sie einen Kameramann bedroht hatten. Der Mann schlug dem Wachtmeister eine Tür gegen den Arm und verletzte ihn dabei, die Frau sprang ihn an. Das Ehepaar erhielt vom Gericht außerdem eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, eine seltene Form der Rechtsprechung. Das heißt: Wenn sich beide ein Jahr lang nichts zu Schulden kommen lassen, wird der Fall zu den Akten gelegt. Das Schmerzensgeld müssen sie aber in jedem Fall bezahlen. Zur Begründung für das milde Urteil sagte der Richter, dass beide ihre Taten bereuten und sich glaubhaft von der Reichsbürgerszene verabschiedet hätten.