Schülerbeförderungskosten: Frist für Zuschuss unbedingt einhalten
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Für das vergangene Schuljahr bekommen Zwickauer Familien nochmal einen Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten. Der Antrag dafür muss aber rechtzeitig gestellt werden. Darauf hat das zuständige Amt hingewiesen.
Die Frist läuft noch bis 30. September. Bis dahin muss das ausgefüllte Formular bei der Stadt eingegangen sein, hieß es. Die Nachweise könnten zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Anträge, die zu spät eingehen, werden nicht mehr bearbeitet.
Für das neue Schuljahr gibt es noch keine Regelung. Ob die freiwillige Leistung weiter gezahlt wird und in welcher Höhe, das wird der neu gewählte Stadtrat voraussichtlich in seiner Sitzung im Oktober entscheiden.