Sozialministerium stellt wegen Twitter-Meldung Strafanzeige
Das sächsische Sozialministerium hat mit einer Meldung beim Kurznachrichtendienst Twitter in Bezug auf Flüchtlinge für Wirbel gesorgt. Dabei ging es um den Polizeieinsatz vor dem Landratsamt Meißen. Die Polizei musste dort bei der Geldverteilung einschreiten und Pfefferspray einsetzen, weil es in der Kälte vor dem Eingang zu Tumulten gekommen war. Der Meißner Grünen-Kreisrat Martin Oehmichen brachte den Fall in's Rollen, weil er einen Zusammenhang zu den Zuständen am LaGeSo in Berlin herstellte. In der Twitterantwort des Sozialministeriums stand: "Wenn man Geld geschenkt bekommt und wissentlich in ein kälteres Land auswandert, muss man auch warten können."Das Sozialminsterium löschte inzwischen den Tweet, distanzierte sich davon und prüft, wie es dazu kam. Die Passwörter werden geändert, teilte eine Sprecherin auf unsere Anfrage mit. Zwei Mitarbeiterinnen der Pressestelle würden twittern. Ob der Tweet aus dem eigenen Haus kam oder der Account gehackt wurde, konnte die Sprecherin am Vormittag nicht sagen. Am Abend räumte das Ministerium dann ein, dass der Tweet aus dem eigenen Haus kam.Strafanzeige erstattetAm Freitagnachmittag teilte Sprecherin Annett Hoffman auf Anfrage mit, dass das Sozialministerium nun Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet habe.Tweet stammte von MitarbeiterinAm Abend teilte das Sozialministerium mit, dass der Zugriff von einem Privatgerät einer Mitarbeiterin erfolgte, die früher über eine Zugriffsberechtigung verfügte. Diese hat sich am Abend gemeldet. Wie es konkret zur Benutzung gekommen ist, wird jetzt geklärt. Personalrechtliche Untersuchungen sind eingeleitet. Die Strafanzeige bleibt bestehen. (Redaktioneller Hinweis: die Meldung wurde am Nachmittag und Abend um neue Informationen ergänzt.)
Über unseren Kanal wurde eine nicht hinnehmbare Äußerung getätigt. Wir distanzieren uns ausdrücklich und prüfen wie es dazu kommen konnte.
— Sozialministerium (@sms_sachsen) 8. Januar 2016Zugriff erfolgte von einem Privatgerät einer Mitarbeiterin. Strafanzeige bleibt. Personalrechtliche Untersuchung eingeleitet.
— Sozialministerium (@sms_sachsen) 8. Januar 2016