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Sparkasse Zwickau verliert Gerichtsverfahren

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Eine Frau, die gegen die Sparkasse Zwickau geklagt hat, hat Recht bekommen. Es ging um die Kündigung ihres Prämiensparvertrages. Das Amtsgericht Zwickau hat die Kündigung des Vertrages für unwirksam erklärt. Der Vertrag sei von der Sparkasse auf 99 Jahre befristet worden. Daran müsse sie sich halten, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 14 weitere derartige Verfahren werden folgen.