Staatsanwaltschaft geht nach Eden-Prozess in Berufung
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Der Prozess um den Überfall auf Ausländer im Tanzcafé Eden kommt erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Die vom Amtsgericht verhängten Strafen seien zu mild, sagte Staatsanwältin Antje Dietsch zur Begründung. Zweieinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung gab es für den Hauptangeklagten. Eine Frau wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt, eine weitere freigesprochen. Bei dem Überfall im August 2012 erlitten zwei Ausländer schwere Verletzungen, ein Mann aus der Türkei hatte mehrere Schädelbrüche davongetragen. Auch die zwei Angeklagten gingen in Berufung.