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Staatsan­waltschaft geht nach Eden-Prozess in Berufung

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Der Prozess um den Überfall auf Ausländer im Tanzcafé Eden kommt erneut vor Gericht. Die Staats­an­walt­schaft hat Berufung einge­legt. Die vom Amtsge­richt verhängten Strafen seien zu mild, sagte Staats­an­wältin Antje Dietsch zur Begrün­dung. Zweiein­halb Jahre Haft wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung gab es für den Haupt­an­ge­klagten. Eine Frau wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verur­teilt, eine weitere freige­spro­chen. Bei dem Überfall im August 2012 erlitten zwei Ausländer schwere Verlet­zungen, ein Mann aus der Türkei hatte mehrere Schädel­brüche davon­ge­tragen. Auch die zwei Angeklagten gingen in Berufung.