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Staatskanzlei bedauert Glückwünsche an tote Frau

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Mit Bedauern hat die Staats­kanzlei darauf reagiert, dass Minis­ter­prä­si­dent Stanislaw Tillich einer toten Zwickauerin zum Geburtstag gratu­liert hat. „Das hätte nicht passieren dürfen“, sagte ein Sprecher Radio Zwickau. Als Konse­quenz habe Kanzlei­chef Johannes Beermann (Foto) angewiesen, das Verfahren bei solchen Glück­wün­schen zu überprüfen. Tillich hatte der bereits im Herbst verstor­benen Frau zum heutigen 105. Geburtstag gratu­liert und das Schreiben an die Medien verschickt. Solche Glück­wün­sche bekommen alle über 100-Jährigen.