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Stabile U35-Inzidenz im LK Zwickau: 3G-Nachweis entfällt

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Im Landkreis entfällt ab dem heutigen Montag die 3G-Regel, z.B. in Restaurants, Hallenbädern und Freizeiteinrichtungen. Zugrunde liegt die sächsische Corona-Schutz-Verordnung, nach der bei einer stabilen Inzidenz unter 35 gelockert werden kann, teilte das Landratsamt am Morgen mit.

Auch beim Friseur, im Fitnessstudio und bei Lehrveranstaltungen an Hochschulen muss kein 3G-Nachweis mehr vorgelegt werden. Außerdem fällt die Kontakterfassung weg. Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt müssen sich nicht mehr zweimal wöchentlich testen lassen.

Vom 21. September an lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Zwickau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35. Laut Verordnung muss ab dem übernächsten Tag gelockert werden. Alle Infos hier