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Stadt appelliert an Zwickauer, Corona-Regeln einzuhalten
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Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gilt u.a. auch in Fußgängerzonen, an Haltestellen und auf öffentlichen Spielplätzen eine Maskenpflicht für Erwachsene. Die Stadtverwaltung hat nun noch einmal darauf hingewiesen, diese auch einzuhalten. Nur Kinder müssten grundsätzlich keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, heißt es in der Mitteilung. Zudem sollten die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Nur so könnten alle mithelfen, die Corona-Pandemie einzudämmen, heißt es weiter.
Die aktuellen Corona-Regeln können Sie hier nachlesen.
