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Stadtverwaltung hält an Höhe der „Biergartensteuer“ fest

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Das nächste Frühjahr kommt bestimmt, und dann werden die Biergärten wieder öffnen. Dafür müssen die Gastwirte Gebühren an die Stadt zahlen – geregelt in der sogenannten Sonder­nut­zungs­sat­zung. Die steht am 26. Januar auf der Tages­ord­nung des Stadt­rates und gilt auch für Einzel­händler, die zum Beispiel Werbe­auf­steller vorm Geschäft platzieren.

Auf eine Entlas­tung können die Geschäfts­leute wohl nicht hoffen. Geht es nach der Verwal­tung, bleiben die Gebühren so, wie sie sind. Begrün­dung des Ordnungs­amtes: Im Vergleich mit ähnlich großen Städten schneidet Zwickau durch­schnitt­lich ab, was die Höhe der "Biergar­ten­steuer" betrifft. Dass die ersten 20 Quadrat­meter Freisitz sogar gebüh­ren­frei sind, sei eine Regelung, die in keiner der Vergleichs­städte angewendet werde.

Das letzte Wort haben die Stadt­räte. Sie hatten die Verwal­tung beauf­tragt, die Sonder­nut­zungs­ge­bühren zu überprüfen mit dem Ziel, dass Wirte und Einzel­händler weniger zahlen müssen.