Stadtverwaltung hält an Höhe der „Biergartensteuer“ fest
Das nächste Frühjahr kommt bestimmt, und dann werden die Biergärten wieder öffnen. Dafür müssen die Gastwirte Gebühren an die Stadt zahlen – geregelt in der sogenannten Sondernutzungssatzung. Die steht am 26. Januar auf der Tagesordnung des Stadtrates und gilt auch für Einzelhändler, die zum Beispiel Werbeaufsteller vorm Geschäft platzieren.
Auf eine Entlastung können die Geschäftsleute wohl nicht hoffen. Geht es nach der Verwaltung, bleiben die Gebühren so, wie sie sind. Begründung des Ordnungsamtes: Im Vergleich mit ähnlich großen Städten schneidet Zwickau durchschnittlich ab, was die Höhe der "Biergartensteuer" betrifft. Dass die ersten 20 Quadratmeter Freisitz sogar gebührenfrei sind, sei eine Regelung, die in keiner der Vergleichsstädte angewendet werde.
Das letzte Wort haben die Stadträte. Sie hatten die Verwaltung beauftragt, die Sondernutzungsgebühren zu überprüfen mit dem Ziel, dass Wirte und Einzelhändler weniger zahlen müssen.