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Start für Feuerwerksverkauf

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In den Läden hier bei uns in Sachsen kann ab Dienstag wieder Silves­ter­feu­er­werk gekauft werden. Das Mindest­alter zum Kauf von Knallern und Raketen beträgt 18 Jahre. Abgefeuert werden dürfen die Böller aber nur am 31. Dezember und 1. Januar. In dem Zusam­men­hang warnen Polizei und Feuer­wehr eindring­lich vor illegalen Knallern aus Polen oder Tsche­chien. Zugelas­sene Böller kennzeichnen sich durch Prüfsiegel aus. Sie enthalten folgende Zeichen: "BAM" oder "CE" mit jeweils anschlie­ßender Buchstaben-Zahlen-Kombi­na­tionMit dem Start des Böller­ver­kaufs steigt auch die Sorge einiger Verkehrs­be­triebe hier in Sachsen um ihre Fahrschein­au­to­maten. So werden diese in der Silves­ter­nacht in Leipzig, Görlitz und Plauen aus Sicher­heits­gründen abgeschaltet. Die Chemnitzer Verkehrs­be­triebe nehmen ihre Fahrschein­au­to­maten bereits am Dienstag außer Betrieb. Dort gibt es bis Silvester Fahrscheine nur beim Busfahrer oder an den Automaten in den Straßen­bahnen.Nach Schät­zungen werden in Deutsch­land pro Jahr fast 125 Millionen Euro für Silves­ter­feu­er­werk ausge­geben. Jeder dritte Deutsche will nach eine aktuellen Umfrage Geld für Raketen und Knaller ausgeben.