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Strafbefehle nach Blockade in Clausnitz

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Die Blockade der Asylun­ter­kunft in Claus­nitz im Februar hat juris­ti­sche Folgen für vier Betei­ligte. Das Amtsge­richt Freiberg hat Straf­be­fehle erlassen. Nach Auskunft der Staats­an­walt­schaft Chemnitz sind in drei Fällen die Halter von Fahrzeugen betroffen, die damals den Zugang zur Unter­kunft versperrten. Gegen sie wurde wegen Nötigung ermit­telt. Eine Person soll sich wegen Belei­di­gung eines Polizisten verant­worten. Die Ermitt­lungen gegen zwei betei­ligte Polizisten wurden einge­stellt. Ein grölender Mob von gut 100 Menschen hatte am 18. Februar versucht, die Ankunft von Flücht­lingen in dem Erzge­birgsort zu verhin­dern und deren Bus vor der Unter­kunft blockiert. Die fremden­feind­li­chen Krawalle brachten Claus­nitz bundes­weit in die Schlag­zeilen, auch weil ein junger Flücht­ling unter dem Gejohle der Demons­tranten gewaltsam aus dem Bus gezerrt und in die Unter­kunft gebracht worden war.