Streit um Freilichtbühne: Kläger mit Eilantrag gescheitert
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Im Rechtsstreit um die Freilichtbühne ist die Stadt als Siegerin hervorgegangen. Am Freitag scheiterte der Nachbar vorm Verwaltungsgericht Chemnitz mit einem Eilantrag, den Veranstaltungsbetrieb zu stoppen. Damit kann die Schlagerparty am Samstag stattfinden. Das öffentliche Interesse an der Bühne sei höher zu bewerten als das des Klägers, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zurecht habe sich die Stadt an den Lärmrichtwerten für ein Mischgebiet orientiert und nicht an denen eines allgemeinen Wohngebiets. Der Anwohner hatte erst ab 2009 neben der über 50 Jahre alten Freilichtbühne gebaut. Gegen den Beschluss kann er beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.