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Streit um Freilichtbühne: Kläger mit Eilantrag gescheitert

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Im Rechts­streit um die Freilicht­bühne ist die Stadt als Siegerin hervor­ge­gangen. Am Freitag schei­terte der Nachbar vorm Verwal­tungs­ge­richt Chemnitz mit einem Eilan­trag, den Veran­stal­tungs­be­trieb zu stoppen. Damit kann die Schla­ger­party am Samstag statt­finden. Das öffent­liche Inter­esse an der Bühne sei höher zu bewerten als das des Klägers, begrün­dete das Gericht seine Entschei­dung. Zurecht habe sich die Stadt an den Lärmricht­werten für ein Misch­ge­biet orien­tiert und nicht an denen eines allge­meinen Wohnge­biets. Der Anwohner hatte erst ab 2009 neben der über 50 Jahre alten Freilicht­bühne gebaut. Gegen den Beschluss kann er beim Sächsi­schen Oberver­wal­tungs­ge­richt Beschwerde einlegen.