Streit um Verbot von Windrädern – Runde 2 nun im Kreistag
Eine Bürgerin will mit einer Petition verhindern, dass im Werdauer Wald Windräder aufgestellt werden. Die Kreisverwaltung ist der Auffassung, dass das so nicht geht, und hat vorgeschlagen, diese Eingabe abzulehnen. Doch der Hauptausschuss hat vor knapp zwei Wochen diesen Beschluss nicht gefasst. Deshalb steht das Thema nun in dieser Woche auf der Tagesordnung der Kreistages.
Der Werdauer Wald ist ein Landschaftsschutzgebiet. Das legt eine Verordnung von 2004 fest. Eine Bürgerin will nun, dass diese Verordnung ergänzt wird und dort Windenergieanlagen verboten werden. Sie bittet in ihrer Petition darum, dies zu prüfen.
Das Umweltamt befasste sich damit, und im Ergebnis schlug der Landrat dem Hauptausschuss vor, die Petition zurückzuweisen. Die Begründung geht über zweieinhalb Seiten. Unter anderem heißt es dort sinngemäß, dass derzeit eine Prüfung des Schutzgebietes und gegebenenfalls ein Update der Regeln nicht geboten seien.
An anderer Stelle ist zu erfahren, dass es solche Schutzgebiete bereits gibt, in denen das Errichten von Windkraftanlagen verboten ist, und dass diese bisher ausgeschlossen wurden beim Suchen nach Standorten für Windräder (Raumordnungsplan Wind). Wenn nun nachträglich weitere Verbote festgelegt werden, wäre das 2-Prozent-Ziel nicht mehr erreichbar (zwei Prozent der Fläche als potenzielle Standorte für Windräder).
Der Hauptausschuss schloss sich dem nicht an und ließ den Beschlussvorschlag durchfallen. Und so gibt es am Mittwoch den neuen TOP 12 im Kreistag – zur Thematik Windenergieanlagen im Werdauer Wald.