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Studentin-Mörder muss lebenslang hinter Gitter

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Das Urteil am Leipziger Landge­richt ist gefallen: Der Mörder der Studentin aus Lößnig muss lebens­lang ins Gefängnis. Damit wurde die Forde­rung der Staats­an­walt­schaft erfüllt. Die Kammer ist überzeugt, dass die 25-Jährige sterben musste, weil sie die Liebe von Sebas­tian T. nicht erwiderte. Der 28-Jährige hatte die junge Frau über lange Zeit verfolgt, ihr nachspio­niert und sie bedrängt. Auch ein Freund des Angeklagten hatte dies während des Prozesses bestä­tigt. Im vergan­genen November erschlug er sie dann brutal mit einem Hammer. Die Studentin starb später an ihren schweren Verlet­zungen.