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SVZ: Im ÖPNV gilt keine 3G-Regel

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In den Zwickauer Bussen und Straßenbahnen gilt keine 3G-Regel. Das hat die SVZ klargestellt. Laut der sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 24. August müssen auch Busreisende nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das gelte aber nur für die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr, z.B. bei Sonderfahrten oder Reisegruppen, heißt es in einer Mitteilung der Zwickauer Verkehrsbetriebe. Fahrgäste der SVZ müssten aber generell medizinische Masken tragen.