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Tachobetrüger aus Mülsen verurteilt

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Im Prozess um Tacho­ma­ni­pu­la­tion ist ein Autohändler aus Mülsen mit einer relativ milden Strafe davon­ge­kommen. Das Landge­richt Zwickau verur­teilte ihn am Diens­tag­vor­mittag zu zwei Jahren Haft auf Bewäh­rung. Außerdem muss der Mann gut 20.000 Euro Strafe zahlen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er an 61 Gebraucht­wagen die Kilome­ter­stände zurück­drehen ließ, um sie besser verkaufen zu können. Der Mülsener hatte den Ermitt­lern wichtige Details zur sogenannten Tacho­mafia gelie­fert. Die Ermitt­lungen dazu dauern an.

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Vertei­diger Nils Hulinsky