Toter Säugling in Wilkau-Haßlau - Urteil gegen Mutter rechtskräftig
Im Prozess um eine Kindergärtnerin, die wegen Totschlags ihres Babys zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte in einem am Montag veröffentlichen Beschluss die Revision der Angeklagten als unbegründet ab. Die heute 34-Jährige war Ende Mai 2018 vom Landgericht Zwickau zu drei Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassen in einem minderschweren Fall verurteilt worden. Die Angeklagte hatte das Neugeborene nach einer heimlichen Hausgeburt im August 2016 nicht versorgt. Nach eigener Aussage habe sie es zu einer Babyklappe bringen wollen. Als das Kind jedoch wenige Stunden nach der Geburt tot war, legte sie es in eine Mülltüte gewickelt auf einer Wiese in Wilkau-Haßlau ab. Dort war der Leichnam zehn Monate später bei Mäharbeiten entdeckt worden. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Zwickau in einem zweiten Verfahren, ob die Frau im Frühjahr 2015 möglicherweise ein weiteres Kind zur Welt gebracht haben könnte. Die Frau hatte dies im Verfahren bestritten. Das Schicksal des Kindes ist bislang unklar. Die Ermittlungen dazu laufen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag. (dpa)