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Unfall beim Stadtlauf: SV Vorwärts muss Schmerzensgeld zahlen

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Der SV Vorwärts Zwickau muss einer Frau 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er beim Stadtlauf 2023 seiner Verkehrssicherungspflicht als Veranstalter nicht genügend nachgekommen ist. Auf diesen Vergleich haben sich beide Seiten am Mittwoch bei der Verhandlung am Oberlandesgericht Dresden geeinigt.

Demnach stellte der 13. Zivilsenat fest, dass an der Unfallstelle nur ein Ordner eingesetzt war, und nicht zwei, wie in den Auflagen der Stadt gefordert. Zudem gab es kein Absperrband. 

Die Fußgängerin war am 14.05.23 an der Ecke Rosengäßchen/ Marienstraße mit einem Teilnehmer des Hauptlaufes zusammengestoßen und hatte sich das Handgelenk gebrochen. Weil sie selbst unachtsam war, bekam sie eine Mitschuld zugesprochen. Den Sportler trifft keine Schuld. 

Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig, er kann noch widerrufen werden, sagte uns eine Gerichtssprecherin. Das Landgericht Zwickau hatte die Klage in erster Instanz zurückgewiesen.