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Urteil gegen Amazon: Werbung bei Prime Video ist unzulässig

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Die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video war unzulässig. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden. 

Amazon hatte seine Kunden 2024 informiert, dass bei Filmen und Serien in begrenztem Umfang Werbung gesendet wird. Wer das nicht wollte, sollte extra zahlen. Die Richter entschieden: so geht das nicht! Amazon hat hier Verbraucher getäuscht.

Denn Prime-Kunden zahlen laut Vertrag für ein werbefreies Angebot und das muss auch geliefert werden. 

„Das ist ein sehr wichtiges Urteil. Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher erfolgen durfte. Mitglieder haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option, und zwar ohne Mehrkosten“, kommentiert Ramona Pop, Vorständin des vzbv, das Urteil. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund:

Die Amazon Digital Germany GmbH hatte im vergangenen Jahr ihre Bestandskunden per E-Mail darüber informiert, dass ab Februar 2024 Prime Video-Angebote Werbung enthalten würden. Es bestünde kein Handlungsbedarf, der Preis für die Mitgliedschaft würde sich nicht ändern. Den Betroffenen wurde zugleich eine werbefreie Option für 2,99 Euro pro Monat angeboten.

Das Gericht sieht in diesem Vorgehen eine unzulässige Vertragsänderung durch Amazon. Denn Angebote von Prime Video wurden zuvor ohne Werbeunterbrechungen angeboten. Die Berechtigung zur einseitigen Einführung von Werbeunterbrechungen ergab sich nach Auffassung des Gerichts weder aus den Vertragsbedingungen noch aus dem Gesetz. Daher wertete das Gericht die Ankündigung in der E-Mail als Irreführung. Zudem wurde Amazon zur Richtigstellung gegenüber den Betroffenen verurteilt.