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Urteil im Prozess gegen Osteopathen

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Wegen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs ist ein Osteopath aus Zwickau zu einer Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe und ein zweijähriges Berufsverbot.

Der Angeklagte soll im Juli vergangenen Jahres eine 43-jährige Patientin während einer Behandlung gegen ihren Willen unsittlich berührt haben. Die Frau gab an, der Osteopath habe ihr trotz Widerstands die Unterwäsche ausgezogen und sie im Genitalbereich massiert. 

Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück und verteidigte seine Behandlungsmethode als ganzheitlich. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.