Urteil im „Taschenrechner-Streit“
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Im Rechtsstreit um einen Taschenrechner hat das Chemnitzer Verwaltungsgericht dem Vater einer Gymnasiastin Recht gegeben. Die Stadt Limbach-Oberfrohna muss die Kosten für das knapp 90 Euro teure Gerät erstatten, entschieden die Richter. Das Limbacher Gymnasium hatte einen grafikfähigen Taschenrechner für den Mathe-Unterricht verlangt. Mit dem Urteil ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das Verwaltungsgericht Berufung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen.