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Urteil im „Taschenrechner-Streit“

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Im Rechts­streit um einen Taschen­rechner hat das Chemnitzer Verwal­tungs­ge­richt dem Vater einer Gymna­si­astin Recht gegeben. Die Stadt Limbach-Oberfrohna muss die Kosten für das knapp 90 Euro teure Gerät erstatten, entschieden die Richter. Das Limba­cher Gymna­sium hatte einen grafik­fä­higen Taschen­rechner für den Mathe-Unter­richt verlangt. Mit dem Urteil ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen. Wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung des Urteils hat das Verwal­tungs­ge­richt Berufung beim Sächsi­schen Oberver­wal­tungs­ge­richt zugelassen.