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Urteil in Zwickau: Drei Jahre Haft nach Messerangriff

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Am Landgericht Zwickau ist ein Marokkaner wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Vorwurf des versuchten Mordes hat sich nicht bestätigt. 

Dem Urteil vom Donnerstag zufolge stach der 22-Jährige am 26. Oktober in Zwickau einem Tunesier (25) mit einem Messer mehrfach in Brust und Bauch; das Opfer musste notoperiert werden. Vorausgegangen war ein einvernehmlicher Faustkampf. 

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte während der Tat von seinem Tötungsvorsatz abgesehen hat, denn weitere Messerstiche seien ihm möglich gewesen. Doch er hörte auf. Zudem habe er Reue gezeigt. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.