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Urteil nach Brandanschlag auf Zwickauer Asylbewerberheim erwartet

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Im Prozess um den Brand­an­schlag auf das Asylbe­wer­ber­heim auf der Koper­ni­kus­straße soll an diesem Dienstag (9.00 Uhr) das Urteil fallen. Angeklagt vor dem Landge­richt Zwickau ist ein 32 Jahre alter Berufs­kraft­fahrer. Er muss sich wegen 16-fachen versuchten Mordes, versuchter schwerer Brand­stif­tung sowie Verstoßes gegen das Waffen­ge­setz verant­worten.  Weil zum Auftakt des Verhand­lungs­tages noch ein Rechts­me­di­ziner und ein Zeuge aussagen sollen, wird mit den Plädoyers und dem Urteil erst am Nachmittag gerechnet. Mordver­such wird in der Regel wie Mord mit lebens­langer Haft bestraft. Sollte das Gericht im Fall einer Verur­tei­lung die Strafe mildern, drohen drei bis 15 Jahre Gefängnis.  Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in den frühen Morgen­stunden des 22. Mai 2016 vier selbst­ge­baute Brand­sätze am Asylbe­wer­ber­heim gezündet haben. Zwei davon soll er durch eine Flucht­we­getür in das Gebäude geworfen haben. Laut Staats­an­walt­schaft soll er den Tod von 16 anwesenden Bewoh­nern zumin­dest billi­gend in Kauf genommen haben. Eine Person wurde verletzt. Zu Prozess­be­ginn hatte der Mann die Tat gestanden.