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Urteil nach tödlichem Radunfall in Zwickau

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Im Mai 2018 war auf der Crimmitschauer Straße ein Radfahrer von einem LKW erfasst und getötet worden. Am Montag wurde der Lasterfahrer vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Der 62-Jährige war zu schnell gefahren. Laut Urteil treffe den Radfahrer aber eine Mitschuld, weil er die Vorfahrt nicht beachtet hatte. Der Mann im Alter von 73 Jahren war noch an der Unfallstelle gestorben.

Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Berufskraftfahrer seit 1991 jährlich 80.000 Kilometer gefahren ist und bislang keinen einzigen Eintrag im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hat. Das Urteil ist rechtskräftig.