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Urteil: Sparkasse darf Prämiensparverträge mit 99 Jahren Laufzeit nicht vorzeitig kündigen

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Die Sparkasse Zwickau hat einen Rechtsstreit um drei Prämiensparverträge verloren.

Die Verträge hatten eine Laufzeit von 99 Jahren, waren aber von der Sparkasse 2017 gekündigt worden, weil ihr die Prämien zu hoch wurden. Die Erbin der drei Verträge klagte und bekam am Donnerstag Recht vom Oberlandesgericht in Dresden.

In der Urteilsbegründung heißt es: In den von der früheren Kundin auf die Klägerin überschriebenen Prämiensparverträgen sei eine Laufzeit von 99 Jahren - und eben nicht nur eine Höchstfrist, wie die Sparkasse behauptet - vereinbart worden. Die beklagte Sparkasse müsse sich an dieser durch sie selbst vorformulierten Laufzeit festhalten lassen.

In einer niedrigeren Instanz hatte das Zwickauer Landgericht zugunsten der Sparkasse Zwickau geurteilt. (OLG Dresden, Urteil vom 21.11.2019, Az.: 8 U 1770/18)