Verfahren gegen Stadtreiniger eingestellt
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Das Verfahren gegen den Chef einer Stadtreinigungsfirma ist eingestellt worden. Dem Mann konnte nicht nachgewiesen werden, dass er mehr Grünschnitt auf dem Firmengelände in Zwickau lagerte als erlaubt. Gegen die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 500 Euro war der Beschuldigte in Widerspruch gegangen. Nach dem Prozess gingen der Geschäftsführer und Anwohner aufeinander zu. Diese hatten sich über Gestank und Lärm beschwert und waren Zeugen in dem Prozess.