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Verfahren gegen Stadtreiniger eingestellt

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Das Verfahren gegen den Chef einer Stadt­rei­ni­gungs­firma ist einge­stellt worden. Dem Mann konnte nicht nachge­wiesen werden, dass er mehr Grünschnitt auf dem Firmen­ge­lände in Zwickau lagerte als erlaubt. Gegen die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 500 Euro war der Beschul­digte in Wider­spruch gegangen.  Nach dem Prozess gingen der Geschäfts­führer und Anwohner aufein­ander zu. Diese hatten sich über Gestank und Lärm beschwert und waren Zeugen in dem Prozess.