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Verkaufsoffene Sonntage in Chemnitz teilweise rechtswidrig

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In Chemnitz waren für dieses Jahr vier verkaufsoffene Sonntage geplant - zu den Tagen der Industriekultur im September, zu den Kulturtagen im November, am ersten und am dritten Advent. Doch ganz so wird es nicht werden.

Die geplanten einkaufsoffenen Sonntage sind teilweise rechtswidrig. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden. Die Gewerkschaft verdi hatte geklagt und bekam jetzt - zum Teil - Recht.

Ein Termin wurde verboten: der am 3. November zu den „Chemnitzer Kulturtagen“. Das sei kein Anlass, der Ladenöffnungen rechtfertigen könne, so die Richter.

Die anderen drei Sonntage werden nur unter Auflagen erlaubt: nur Geschäfte im Zentrum dürfen an den Sonntagen öffnen - und an den Tagen der Industriekultur zusätzlich die im Stadtteil Kapellenberg.

Das dürfte - zum Beispiel - im Chemnitz Center für lange Gesichter sorgen.

Allerdings heißt es weiter vom Oberverwaltungsgericht, die Entscheidung sei noch nicht endgültig, da es sich um eine sogenannte „Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes“ handelt.